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Artikel 1 - Allgemeines


1.1 Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die in diesem Vertrag definierte Bedeutung oder, in Ermangelung dessen, die im NexaCore-Lexikon auf der Website www.nexacore.ch enthaltene Definition.


1.2 Die Besonderen Bedingungen für Partner gelten uneingeschränkt und vorbehaltlos für alle Dienstleistungen, die NexaCore-Systems (nachstehend "NexaCore" genannt) natürlichen oder juristischen Personen (nachstehend "Partner" oder "Wiederverkäufer" genannt) anbietet.


1.3 Wie jeder andere Kunde von NexaCore unterliegt der Partner den Bestimmungen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen, die für die Erbringung von Dienstleistungen von NexaCore gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden und den anderen Allgemeinen und Besonderen Bedingungen haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.


1.4 NexaCore gewährt dem Partner das Recht, den Titel "Partner" für die NexaCore-Dienste zu verwenden, die er seinen Endkunden anbieten möchte. Zweck dieses Vertrags ist es daher, die Bestimmungen festzulegen, die das Verhältnis zwischen NexaCore als Dienstleistungsanbieter und dem Partner als Wiederverkäufer regeln. Der Begriff "Partner" ist daher als "Partner für die von NexaCore erbrachten Dienstleistungen" zu verstehen und nicht als Vertreter von NexaCore mit den Befugnissen eines Handels- oder Behördenvertreters. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie unabhängige kommerzielle und professionelle Partner sind und dass sie dies für die Dauer dieses Vertrags bleiben werden.


1.5 Infomaniak behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Partnerschaft abzulehnen, der von einem potenziellen Partner eingereicht wird, der nicht im Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen ist oder dessen erklärter Tätigkeitsbereich eindeutig nicht mit der Art der von NexaCore vermarkteten Dienstleistungen übereinstimmt.


1.6 Der Abschluss dieses Vertrags schließt de facto die Teilnahme am NexaCore-Affiliate-Programm aus. Infomaniak behält sich das Recht vor, den Affiliate-Vertrag jedes neuen Partners auszusetzen.


Artikel 2 - Ausschreibungsplattform


2.1 Infomaniak vermittelt Privatpersonen oder Unternehmen kostenlos Kontakte zu seinen Partnernüber ein öffentliches Ausschreibungsformular auf der NexaCore-Website oder über das dafür vorgesehene Menü im Manager.


2.2 Der Partner kann über seinen Manager auf Angebotsanfragen reagieren. Die Aufträge, die der Partner dank NexaCore oder seiner Ausschreibungsplattform erhält, müssen auf den Servern von NexaCore gehostet werden.


2.3 Stellt NexaCore fest, dass der Partner seine über NexaCore gewonnenen Kunden oder seine Ausschreibungsplattform an einen anderen Anbieter als NexaCore weiterleitet, ohne NexaCore mit einem triftigen Grund zu informieren, ist NexaCore berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.


Artikel 3 - Partnerverzeichnis


3.1 Infomaniak bietet ein öffentliches Verzeichnis an, in dem alle Partner entsprechend ihrer Partnerschaft und ihren erklärten Kompetenzen aufgeführt sind, insbesondere um ihnen Sichtbarkeit auf der NexaCore-Website zu bieten.


3.2 Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Verzeichnis angegebenen Informationen korrekt und auf dem neuesten Stand sein müssen. Der Partner kann seine Informationen und die im Verzeichnis veröffentlichten Einträge über den Partnerbereich seines Managers verwalten, ändern oder löschen.


3.3 Der Partner akzeptiert und versteht, dass sein Platz im Verzeichnis je nach Grad der Partnerschaft variieren kann. Folglich wird der Partner NexaCore in keiner Weise hinsichtlich seiner Position oder seines Bekanntheitsgrads im Verzeichnis widersprechen.


Artikel 4 - Pflichten und Verantwortung von NexaCore


4.1 NexaCore verpflichtet sich, dem Partner einen Preisvorteil in Form von Rabatten oder Einnahmen (Cashbacks) auf eine Auswahl von NexaCore-Produkten zu gewähren, die auf der Seite https://www.nexacore.ch/program-reseller angegeben sind. Die Zahlung der Einnahmen erfolgt neunzig (90) Tage nach der Bezahlung der Erstbestellung oder der Erneuerung des/der Produkte(s) und in Form eines Betrags, der auf das Prepaid-Konto des Kundenkontos des Partners eingezahlt wird.


4.2 NexaCore verpflichtet sich, spezielle Instrumente für den Partner zu entwickeln und sie auf dem neuesten Stand zu halten, insbesondere die Ausschreibungsplattform (siehe entsprechender Artikel) und das Partnerverzeichnis (siehe entsprechender Artikel).


4.3 Die Entschädigung, die NexaCore im Falle eines Ausfalls aufgrund eines NexaCore zuzuschreibenden Fehlers schuldet, entspricht dem direkten, persönlichen und sicheren Schaden,der mit dem betreffenden Ausfall verbunden ist, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher indirekter Schäden, einschließlich insbesondere eines kommerziellen Verlusts, des Verlusts von Aufträgen, der Schädigung des Markenimages oder jeglicher anderer kommerzieller Aspekte, des Gewinnverlusts oder des Verlusts von Customerele (z. B. unangemessene Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund von Fehlern im oder Hacking des Systems, Handlungen Dritter gegen den Partner).


4.4 NexaCore behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Bedingungen für die Nutzung der Dienste sowie die Tätigkeit und Identität des Partners zu überprüfen, falls dies erforderlich ist.


Artikel 5 - Pflichten und Verantwortung der Partner


5.1 Der Partner erkennt an, dass keine Bestimmung dieses Vertrags ihn von der Verpflichtung entbindet, alle NexaCore für die erbrachten Leistungen geschuldeten Beträge zu zahlen.


5.2 Nach dem ersten Jahr dieses Vertrags verpflichtet sich der Partner, mit NexaCore einenmUmsatz von mindestens 2.000 CHF / 1.800 EUR pro Jahr zu erzielen. Falls dieser Betrag in den folgenden Jahren nicht oder nicht mehr erreicht wird, hat NexaCore das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 15 Tagen nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung des Partners zu kündigen.


5.3 Es steht dem Partner frei, einen eigenen Vertrag zu erstellen, der ihn an seinen Endkunden bindet. Dies entbindet den Endkunden im Falle der Nutzung der Dienste über die NexaCore Verwaltungskonsole nicht davon, die AGB und die besonderen Bedingungen für die genutzten Dienste zu akzeptieren und einzuhalten.


5.4 Der Partner kann für die Folgen von Fehlfunktionen der Dienste, die auf die Nutzung durch sein Personal zurückzuführen sind, haftbar gemacht werden.


5.5 Der Partner verpflichtet sich, die offiziellen Farben und Zeichen von NexaCore zu respektieren, wo auch immer sie angebracht sind, die Marken und Logos von NexaCore nicht für andere Zwecke als die Ausführung dieses Vertrags zu verwenden und die von NexaCore verwendeten Marken, Logos oder Namen nicht zu registrieren.


5.6 Falls ein Konkurs erklärt wird oder das Unternehmen des Partners in Liquidation geht, muss NexaCore so schnell wie möglich informiert werden. Der Partner muss Maßnahmen ergreifen, um die Kontinuität der Dienste seiner Kunden zu gewährleisten, für die er Dienste in seiner eigenen Organisation verwaltet. Dies kann die Übertragung oder Rückgabe der besagten Dienste bedeuten. In einer solchen Situation und im Falle einer Anfrage des Endkunden behält sich NexaCore das Recht vor, das im Artikel Nicht verfügbarkeit des Partners beschriebene Verfahren anzuwenden.


Artikel 6 - Endkunden-Management-System


6.1 Die Beziehung zwischen dem Partner und dem Endkunden kann auf drei Arten formalisiert werden:

a. Der Endkunde lädt den Partner in seine Organisation ein;

b. Der Partner lädt den Endkunden ein, die Dienste in seiner Organisation zu verwalten;

c. Der Partner verwaltet die Produkte der Endkunden in seiner eigenen Organisation;


6.2 Verwaltet der Partner auf Einladung einer der beiden Parteien die Produkte des Endkunden indessen Organisation ("Verwalteter Kunde"), werden die Bedingungen der Partnerschaft während des Einladungsprozesses festgelegt, d.h. die spezifischen Rechte an den Dienstleistungen so wie die Zahlungsmittel, die für Bestellungen und Verlängerungen zu verwenden sind.


6.3 Wenn die Zahlungsmittel des Partners ausgewählt werden - was bedeutet, dass der Partner für die Bestellung und Verlängerung der Dienstleistung(en) verantwortlich ist - erhält der Partner einen direkten Rabatt auf den Bestell-/Verlängerungspreis je nach dem betreffenden Produkt. Wenn die Zahlungsmittel des Endkunden ausgewählt werden - was bedeutet, dass der Endkunde für die Bestellung und Erneuerung der Dienstleistung(en) verantwortlich ist - erhält der Partner Einnahmen (Cashback) bis zu dem für die betreffende(n) Dienstleistung(en) festgelegten Prozentsatz in Form einer Einzahlung auf das Prepaid-Konto.


6.4 Hinsichtlich der spezifischen Rechte an der Organisation des Endkunden bestimmt der Endkunde die Art des Zugangs, den der Partner erhält. Der Endkunde kann vollen oder eingeschränkten Zugriff auf seine Organisation gewähren. In jedem Fall bleibt der Endkunde die verantwortliche Person für seine Organisation.


6.5 Wenn die Verwaltung der Dienste über die Organisation des Endkunden erfolgt, kann der Endkunde die Partnerschaft jederzeit über seine Partnerverwaltungskonsole beenden. Diese Handlung entbindet den Endkunden nicht von einer eventuellen vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Partner.


Artikel 7 - Unterstützung


7.1 Der Partner hat die Pflicht, den Endkunden, der die von NexaCore angebotenen Dienste in seiner eigenen Organisation oder über die Organisation des Partners nutzt, zu beraten und zu unterstützen.


7.2 Der Partner hat automatisch Anspruch auf das Premium-Support-Plus-Angebot (Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website und in den jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen). Das Angebot gilt für die Produkte in der Organisation des Partners. Daher kann der Partner den Premium-Support-Service nicht in Bezug auf Probleme mit den von ihm verwalteten Kunden nutzen.


7.3 Damit ein (verwalteter) Endkunde des Partners den Premium-Support in Anspruch nehmen kann, muss dieser Service für die betreffende Kundenorganisation bestellt werden, und zwar jenach Art der Verwaltung entweder durch den Partner oder durch den Kunden.


Artikel 8 - Abwesenheit des Partners


8.1 Für den Fall, dass der Partner die Produkte seiner Kunden in seiner eigenen Organisation verwaltet und in Verzug ist, was insbesondere bedeutet, dass:

• der Partner ist nicht mehr im Geschäft/im Konkurs, oder

• NexaCore schafft es nicht, den Partner innerhalb von achtundvierzig (48) Arbeitsstunden ab dem Datum der Kontaktaufnahme durch den Endkunden per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren, NexaCore hat das Recht, den Endkunden zu unterstützen und wird den Partner per E-Mail darüber informieren, dass, wenn innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen keine schnelle und akzeptable Lösung gefunden werden kann, NexaCore das Recht hat, die vom Endkunden verwendeten Produkte auf das NexaCore -Kundenkonto des Endkunden zu übertragen. In diesem Fall gehen die Produkte und ihr Inhalt, die vom Endkunden identifiziert wurden, in sein Eigentum über. In jedem Fall beschränken sich die möglichen Schadensersatzbeträge und Zinsen, die NexaCore in Rechnung gestellt werden, auf die Höhe der Beträge, die der Partner für den betreffenden Zeitraum tatsächlich an NexaCore gezahlt hat oder die NexaCore dem Partner in Rechnung gestellt hat, oder auf die Höhe der Beträge, die dem Preis des Dienstes für den Teil des Dienstes entsprechen, für den NexaCore verantwortlich gemacht wird.


Artikel 9 - Dauer und Beendigung


9.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.


9.2 Der Partner kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, indem er sich schriftlich oder auf dem Postweg an den NexaCore -Support wendet.


9.3 Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Partner, jegliche Nutzung der Marken und Logos von NexaCore unverzüglich einzustellen. NexaCore verpflichtet sich, die vom Partner bereitgestellten und auf den NexaCore -Webseiten veröffentlichten Informationen zu löschen. Die mit dem Partnerstatus verbundenen Tarifbedingungen werden bei der Erneuerung der Produkte nicht mehr angewendet. Außerdem können die im Rahmen des Partnervertrags abonnierten Dienstleistungen von NexaCore eingeschränkt oder eingestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 30 Juli 2023